Partnerschaftsvertrag
Ohne Trauschein gibt es nach einer Trennung keinen Unterhalt und keinen Vermögensausgleich. Deshalb zählt das, was ihr selbst aufschreibt.
· 6 Min. Lesezeit
Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jeder Fall ist anders. Für eure Situation fragt eine Notarin, einen Anwalt oder eine Beratungsstelle.
Was ist ein Partnerschaftsvertrag?
Eine Vereinbarung zwischen unverheirateten Partnern über ihre Finanzen: wem Wohnung und Möbel gehören, wie ihr Kosten teilt und was passiert, wenn ihr euch trennt. Ein eigenes Gesetz dafür gibt es nicht. Es gelten die allgemeinen Regeln des BGB.
Was gilt ohne Vertrag?
Durch das Zusammenleben ohne Ehe entstehen keine Unterhaltsansprüche, und es gibt keinen gesetzlichen Vermögensausgleich. Wem etwas gehört, dem gehört es auch nach der Trennung. Was ihr gemeinsam gekauft habt, gehört euch gemeinsam, und jeder kann verlangen, dass die Gemeinschaft aufgehoben wird (§ 749 BGB). Mehr in Wenn unverheiratete Paare sich trennen.
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Was könnt ihr regeln?
- Wem was gehört, und wie ihr gemeinsam Gekauftes nach einer Trennung aufteilt.
- Wer die Wohnung behält, wenn ihr euch trennt. Stehen beide im Mietvertrag, ist das leichter umzusetzen.
- Ob einer dem anderen Unterhalt zahlt, etwa wenn er wegen der Kinder in Teilzeit arbeitet.
- Wer gemeinsame Schulden trägt und wie ihr laufende Kosten teilt. Mehr in Die Miete teilen.
- Was mit größeren Geschenken an den anderen passiert, wenn ihr euch trennt.
Wann muss der Vertrag zum Notar?
Verpflichtet sich einer, eine Wohnung oder ein Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, muss der Vertrag notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Dasselbe gilt für das Versprechen einer Schenkung (§ 518 BGB). Für den Rest reicht eine schriftliche Vereinbarung, die ihr beide unterschreibt. Kauft ihr gemeinsam, gehört die Aufteilung in den Kaufvertrag und ins Grundbuch. Mehr in Eine Immobilie gemeinsam kaufen.
Regelt der Vertrag auch das Erbe?
Nein. Unverheiratete Partner erben ohne Testament nichts voneinander. Wer den anderen als Erben einsetzen will, braucht eine Verfügung von Todes wegen (§ 1937 BGB). Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Ein gemeinsames Testament, etwa ein Berliner Testament, können nur Ehegatten errichten (§ 2265 BGB). Unverheiratete Paare schreiben deshalb je ein eigenes Testament oder schließen einen Erbvertrag, der nur vor einem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit beider möglich ist (§ 2276 BGB).
Auch mit Testament gilt für unverheiratete Partner bei der Erbschaftsteuer nur ein Freibetrag von 20.000 Euro (§ 16 ErbStG). Mehr in Unverheiratet zusammenleben: Was gilt?.
Was gehört nicht in den Vertrag?
Das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind bekommt ihr nicht durch einen Vertrag zwischen euch, sondern durch Sorgeerklärungen, die öffentlich beurkundet werden, zum Beispiel beim Jugendamt (§ 1626a, § 1626d BGB). Mehr im Glossar.
Was solltet ihr hineinschreiben?
- Wohnung: wem sie gehört oder wer im Mietvertrag steht, und wer das Eigenkapital gezahlt hat.
- Hausrat und Mitgebrachtes: eine einfache Liste, wem was gehört.
- Kredite: wer im Vertrag steht und wer jeden Monat was zahlt.
- Gemeinsame Kosten: halbe-halbe, nach Einkommen oder über ein Gemeinschaftskonto.
- Trennung: wer in der Wohnung bleiben kann und wie der Anteil des anderen übernommen wird.
Wo bekommt ihr Hilfe?
Bei einer Notarin oder einem Notar, wenn es um eine Immobilie, eine Schenkung oder einen Erbvertrag geht, und bei einer Anwältin oder einem Anwalt für Familienrecht, wenn ihr euch beraten lassen wollt. Prüft den Vertrag, wenn sich etwas Großes ändert: ein Kind, eine neue Wohnung, ein Erbe.
Häufige Fragen
- Muss ein Partnerschaftsvertrag notariell beurkundet werden?
- Nur wenn es um die Übertragung einer Immobilie oder um ein Schenkungsversprechen geht (§ 311b, § 518 BGB). Sonst reicht eine schriftliche Vereinbarung.
- Können wir als unverheiratetes Paar ein Berliner Testament machen?
- Nein. Ein gemeinschaftliches Testament können nur Ehegatten errichten (§ 2265 BGB). Ihr könnt je ein eigenes Testament schreiben oder beim Notar einen Erbvertrag schließen.
Quellen
- Partnerschaftsvertrag: Unterhalt, Kinder, Vermögen – was unverheiratete Paare regeln können – Stiftung Warentest (test.de)
- Paare mit und ohne Kinder nach Lebensform – Statistisches Bundesamt (Destatis)
- § 749 BGB – Aufhebungsanspruch – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 311b BGB – Verträge über Grundstücke – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 518 BGB – Form des Schenkungsversprechens – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 1937 BGB – Erbeinsetzung durch letztwillige Verfügung – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 2247 BGB – Eigenhändiges Testament – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 2265 BGB – Errichtung (des gemeinschaftlichen Testaments) durch Ehegatten – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 2276 BGB – Form des Erbvertrags – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz – Freibeträge – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 47 Grundbuchordnung – Eintragung gemeinschaftlicher Rechte – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 1626a BGB – Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 1626d BGB – Form der Sorgeerklärung – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de