Die Miete teilen, wenn einer mehr verdient
Die Miete ist meist der größte Betrag, den ihr teilt. Wenn ihr unterschiedlich verdient, geht es nicht darum, was die Wohnung kostet, sondern darum, was sich fair anfühlt.
· 4 Min. Lesezeit
Welche Möglichkeiten gibt es?
- Halbe-halbe. Jeder zahlt die Hälfte. Einfach und fair, wenn ihr ungefähr gleich viel verdient.
- Nach Einkommen. Jeder zahlt denselben Anteil seines Nettoeinkommens. Wer mehr verdient, zahlt mehr Euro.
- Gleich viel übrig. Ihr legt die Einkommen zusammen, zieht die festen Kosten ab und teilt den Rest gleich. Im Alltag wird das Geld damit gemeinsam.
Wie groß ist der Unterschied?
Alex verdient 3.200 Euro netto im Monat, Sam 2.200 Euro. Die Warmmiete beträgt 1.350 Euro.
| Alex zahlt | Sam zahlt | Alex bleibt | Sam bleibt | |
|---|---|---|---|---|
| Halbe-halbe | 675 | 675 | 2.525 | 1.525 |
| Nach Einkommen (59/41) | 800 | 550 | 2.400 | 1.650 |
| Gleich viel übrig | 1.175 | 175 | 2.025 | 2.025 |
- Halbe-halbe
- Alex zahlt: 675
- Sam zahlt: 675
- Alex bleibt: 2.525
- Sam bleibt: 1.525
- Nach Einkommen (59/41)
- Alex zahlt: 800
- Sam zahlt: 550
- Alex bleibt: 2.400
- Sam bleibt: 1.650
- Gleich viel übrig
- Alex zahlt: 1.175
- Sam zahlt: 175
- Alex bleibt: 2.025
- Sam bleibt: 2.025
Selbst rechnen
Tragt eure Nettoeinkommen und die gemeinsamen Kosten pro Monat ein.
- Zu gleichen Teilen
- Du: zahlt 675 € · übrig 2.525 €
- Die andere Person: zahlt 675 € · übrig 1.525 €
- Nach Einkommen
- Du: zahlt 800 € · übrig 2.400 €
- Die andere Person: zahlt 550 € · übrig 1.650 €
- Gleich viel übrig
- Du: zahlt 1.175 € · übrig 2.025 €
- Die andere Person: zahlt 175 € · übrig 2.025 €
Der Rechner speichert nichts. Alles wird in deinem Browser berechnet.
Teilen die beiden nach Einkommen, zahlt jeder 25 Prozent seines Nettoeinkommens. Wählen sie „gleich viel übrig“, bleiben jedem nach der Miete 2.025 Euro – dann trägt Alex aber 87 Prozent der Miete.
Welcher Weg ist am fairsten?
Eine Antwort, die für alle passt, gibt es nicht. Ein paar Dinge spielen meist eine Rolle:
- Wie groß der Unterschied ist. Bei einem kleinen Unterschied fühlt sich halbe-halbe oft natürlich an. Bei einem großen kann halbe-halbe heißen, dass sich einer denselben Alltag nicht leisten kann.
- Warum ihr unterschiedlich verdient. Ist einer in Elternzeit, studiert oder arbeitet wegen der Familie in Teilzeit, lohnt es sich, darüber zu sprechen, wie ihr das ausgleicht.
- Was dazugehört. Dasselbe Modell kann nur für die Miete gelten oder für alle festen Kosten: Strom, Internet, Hausratversicherung und Lebensmittel.
- Wer im Mietvertrag steht. Zahlt einer einen Teil der Kosten für eine Wohnung, die nur auf den anderen läuft, haltet fest, was ihr vereinbart habt.
Was sagt das Gesetz?
Wie ihr teilt, bestimmt ihr selbst. Steht ihr beide im Mietvertrag, seid ihr gegenüber dem Vermieter Gesamtschuldner: Er kann die ganze Miete von jedem von euch verlangen, aber nur einmal (§ 421 BGB). Untereinander tragt ihr die Miete zu gleichen Teilen, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist (§ 426 BGB) – eine Vereinbarung, nach Einkommen zu teilen, geht also vor.
Zieht einer in die Mietwohnung des anderen, braucht es die Erlaubnis des Vermieters. Auf sie hat man bei einem berechtigten Interesse in der Regel einen Anspruch. Der Vermieter kann die Erlaubnis aber davon abhängig machen, dass die Miete angemessen erhöht wird (§ 553 BGB). Mehr dazu in Zusammenziehen: die Checkliste.
Wie werdet ihr euch einig?
- Rechnet alle drei Wege mit euren eigenen Zahlen durch, bevor ihr entscheidet. Der Rechner macht das für euch.
- Legt fest, welche Kosten gemeinsam sind und welche jeder selbst trägt.
- Sprecht neu darüber, wenn sich etwas ändert: ein neuer Job, Elternzeit, eine neue Wohnung.
- Macht es sichtbar. Es fühlt sich leichter an, wenn ihr beide dieselben Zahlen seht.
Häufige Fragen
- Muss man die Miete als Paar halbe-halbe teilen?
- Nein. Halbe-halbe ist üblich, wenn beide ungefähr gleich viel verdienen. Bei unterschiedlichen Einkommen teilen viele nach Einkommen, sodass jeder denselben Anteil seines Gehalts zahlt.
- Wie teilt man die Miete nach Einkommen?
- Rechnet aus, welchen Anteil am gemeinsamen Nettoeinkommen jede Person hat, und zahlt denselben Anteil der Miete. Bei 3.200 und 2.200 Euro sind das 59 und 41 Prozent.
- Kann der Vermieter die ganze Miete von einem verlangen?
- Ja, wenn beide im Mietvertrag stehen. Dann seid ihr Gesamtschuldner, und der Vermieter kann die ganze Miete von jedem verlangen, aber nur einmal.
Quellen
- § 421 BGB – Gesamtschuldner – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 426 BGB – Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 553 BGB – Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de