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Sambo

Über das Zusammenleben

Zum Partner ziehen

Meistens zieht einer zum anderen. Die Wohnung gab es also schon, bevor ihr zu zweit wart – und genau daraus entstehen die meisten Fragen.

· 5 Min. Lesezeit

Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jeder Fall ist anders. Für eure Situation fragt eine Notarin, einen Anwalt oder eine Beratungsstelle.

Wird die Wohnung unsere gemeinsame, wenn ich einziehe?

Nein. Wem eine Wohnung gehört, steht im Grundbuch, und daran ändert ein Einzug nichts. Unverheiratete Paare haben auch keinen gesetzlichen Vermögensausgleich wie den Zugewinnausgleich nach einer Scheidung. Was ihr gemeinsam kauft, gehört euch gemeinsam. Mehr in Unverheiratet zusammenleben: Was gilt?.

Was gilt, wenn mein Partner zur Miete wohnt?

Dann ist dein Partner Mieter und du nicht. Ohne Erlaubnis des Vermieters darf der Mieter den Gebrauch der Wohnung keinem Dritten überlassen (§ 540 BGB). Entsteht nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse – etwa weil der Partner einzieht –, kann der Mieter die Erlaubnis verlangen. Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn ein wichtiger Grund in deiner Person vorliegt, die Wohnung überbelegt würde oder es ihm sonst nicht zuzumuten ist. Er kann die Erlaubnis von einer angemessenen Mieterhöhung abhängig machen (§ 553 BGB).

§ 553 BGB

gibt dem Mieter einen Anspruch auf die Erlaubnis, wenn nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse entsteht

Bleibt dein Partner allein im Vertrag, ist er gegenüber dem Vermieter für dich mitverantwortlich (§ 540 BGB). Fragt den Vermieter, ob ihr beide in den Mietvertrag aufgenommen werden könnt. Dann haftet ihr beide als Gesamtschuldner für die ganze Miete. Mehr in Die Miete teilen.

Stirbt der Mieter, tritt eine Person, die mit ihm einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt hat, in den Mietvertrag ein, auch ohne Ehe (§ 563 BGB).

Was gilt, wenn meinem Partner die Wohnung gehört?

Dann bleibt sie seine, auch wenn du Hausgeld oder Zinsen mitbezahlst. Einen gesetzlichen Ausgleich dafür gibt es nach einer Trennung nicht. Wer sich in eine fremde Wohnung einkauft – etwa mit einer Renovierung –, sollte das schriftlich festhalten. Mehr in Partnerschaftsvertrag.

Muss ich meinem Partner Miete zahlen?

Dafür gibt es keine Regel. Viele teilen Hausgeld, Zinsen, Strom und Internet und lassen den Eigentümer die Tilgung allein zahlen, weil die Tilgung sein Vermögen vergrößert. Wichtig ist, dass ihr euch einig seid und dass man sieht, wer was bezahlt.

Wie melde ich mich an?

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde (§ 17 BMG). Dafür brauchst du eine Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug, die er dir innerhalb derselben Frist ausstellen muss (§ 19 BMG). Mehr in Zusammenziehen: die Checkliste.

Ändert sich das Wohngeld oder die Grundsicherung?

Es kann sich ändern. Beim Wohngeld gehört zum Haushalt auch, wer mit dem Antragsteller so zusammenlebt, dass der Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (§ 5 WoGG). In der Grundsicherung nach dem SGB II bildet ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft, und das Einkommen des Partners wird mitgerechnet (§ 7, § 9 SGB II). Vermutet wird das zum Beispiel, wenn ihr länger als ein Jahr zusammenlebt oder ein gemeinsames Kind habt (§ 7 Abs. 3a SGB II). Meldet den Einzug deshalb der Wohngeldstelle oder dem Jobcenter.

Was solltet ihr festhalten?

  • Wem die Wohnung gehört oder wer im Mietvertrag steht.
  • Was jeder mitbringt: Möbel, Fahrrad, wertvolle Dinge.
  • Wie ihr die Wohnkosten teilt und wer Tilgung und Renovierungen zahlt.
  • Was passiert, wenn ihr euch trennt. Das gehört in einen Partnerschaftsvertrag.

Häufige Fragen

Gehört mir ein Teil der Wohnung meines Partners, wenn ich mitbezahle?
Nein. Die Wohnung gehört dem, der im Grundbuch steht. Ohne Ehe gibt es keinen gesetzlichen Vermögensausgleich, deshalb lohnt sich eine schriftliche Vereinbarung.
Darf der Vermieter verbieten, dass mein Partner einzieht?
Nur aus wichtigem Grund, bei Überbelegung oder wenn es ihm sonst nicht zuzumuten ist. Sonst hat der Mieter einen Anspruch auf die Erlaubnis (§ 553 BGB).

Quellen

  1. § 540 BGB – Gebrauchsüberlassung an Dritte – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. § 553 BGB – Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. § 421 BGB – Gesamtschuldner – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  4. § 563 BGB – Eintrittsrecht bei Tod des Mieters – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  5. § 17 Bundesmeldegesetz – Anmeldung, Abmeldung – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  6. § 19 Bundesmeldegesetz – Mitwirkung des Wohnungsgebers – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  7. § 5 Wohngeldgesetz – Haushaltsmitglieder – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  8. § 7 SGB II – Leistungsberechtigte (Bedarfsgemeinschaft) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  9. § 9 SGB II – Hilfebedürftigkeit – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  10. Partnerschaftsvertrag: Unterhalt, Kinder, Vermögen – was unverheiratete Paare regeln können – Stiftung Warentest (test.de)

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