Zusammenziehen: die Checkliste
Der Umzugstag ist schnell vorbei. Was danach kommt – Anmeldung, Verträge, wer was bezahlt – dauert länger. Hier ist eine Liste, die ihr gemeinsam abhaken könnt.
· 3 Min. Lesezeit
Was müsst ihr bei Behörden erledigen?
- Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden.
- Die neue Adresse an Bank, Arbeitgeber, Krankenkasse und Versicherungen weitergeben.
Die Wohnung
Zieht einer von euch in die Mietwohnung des anderen, braucht es die Erlaubnis des Vermieters. Entsteht nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse – etwa das Zusammenleben mit dem Partner –, kann der Mieter diese Erlaubnis verlangen, außer es gibt einen wichtigen Grund dagegen. Klärt auch, ob ihr beide in den Mietvertrag aufgenommen werden wollt.
Was, wenn eine Wohnung, Kinder oder Schulden dazugehören?
- Ziehst du zu deinem Partner, bleibt die Wohnung seine. Mehr in Zum Partner ziehen.
- Hat einer von euch Kinder, fällt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende weg. Mehr in Zusammenziehen mit Kindern.
- Hat einer Schulden, gehen sie nicht auf den anderen über. Mehr in Zusammenziehen, wenn einer Schulden hat.
- Wollt ihr festhalten, wem was gehört: Partnerschaftsvertrag.
Verträge und Versicherungen
- Strom, Gas und Internet: Wer ist Vertragspartner, und wie teilt ihr die Kosten?
- Hausratversicherung und Haftpflicht: Reicht eine gemeinsame Police?
- Doppelte Abos und Streamingdienste kündigen.
Wie teilt ihr das Geld?
Sprecht über ein Modell, bevor die ersten Rechnungen kommen: ein Gemeinschaftskonto, getrennte Konten oder beides – und ob ihr halbe-halbe oder nach Einkommen teilt.
Quellen
- § 17 Bundesmeldegesetz – Anmeldung, Abmeldung – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 553 BGB – Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de