Zum Inhalt springen
Sambo

Über das Zusammenleben

Zusammenziehen: die Checkliste

Der Umzugstag ist schnell vorbei. Was danach kommt – Anmeldung, Verträge, wer was bezahlt – dauert länger. Hier ist eine Liste, die ihr gemeinsam abhaken könnt.

· 3 Min. Lesezeit

Was müsst ihr bei Behörden erledigen?

  • Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden.
  • Die neue Adresse an Bank, Arbeitgeber, Krankenkasse und Versicherungen weitergeben.

Die Wohnung

Zieht einer von euch in die Mietwohnung des anderen, braucht es die Erlaubnis des Vermieters. Entsteht nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse – etwa das Zusammenleben mit dem Partner –, kann der Mieter diese Erlaubnis verlangen, außer es gibt einen wichtigen Grund dagegen. Klärt auch, ob ihr beide in den Mietvertrag aufgenommen werden wollt.

Was, wenn eine Wohnung, Kinder oder Schulden dazugehören?

Verträge und Versicherungen

  • Strom, Gas und Internet: Wer ist Vertragspartner, und wie teilt ihr die Kosten?
  • Hausratversicherung und Haftpflicht: Reicht eine gemeinsame Police?
  • Doppelte Abos und Streamingdienste kündigen.

Wie teilt ihr das Geld?

Sprecht über ein Modell, bevor die ersten Rechnungen kommen: ein Gemeinschaftskonto, getrennte Konten oder beides – und ob ihr halbe-halbe oder nach Einkommen teilt.

Quellen

  1. § 17 Bundesmeldegesetz – Anmeldung, Abmeldung – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. § 553 BGB – Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de

Weiterlesen