Zusammenziehen mit Kindern
Wenn Kinder mit umziehen, betrifft die Veränderung mehr als euch zwei. Manches ändert sich sofort, anderes gar nicht.
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Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und jeder Fall ist anders. Für eure Situation fragt eine Notarin, einen Anwalt oder eine Beratungsstelle.
Muss mein neuer Partner für mein Kind zahlen?
Nein. Unterhaltspflichtig sind Verwandte in gerader Linie (§ 1601 BGB), und ein Kind des Partners ist kein Verwandter. Im Alltag bezahlt ihr trotzdem vieles zusammen: Wohnung, Essen, Strom. Klärt deshalb, ob die Kosten des Kindes zu den gemeinsamen zählen oder beim Elternteil bleiben. Mehr in Kosten für Kinder in der Patchworkfamilie.
Was passiert mit dem Entlastungsbetrag?
Alleinerziehende können 4.260 Euro im Jahr von ihren Einkünften abziehen, aber nur, wenn sie keine Haushaltsgemeinschaft mit einem anderen Erwachsenen bilden (§ 24b EStG). Ist der Partner in der Wohnung gemeldet, wird die Gemeinschaft vermutet. Für jeden vollen Monat ohne die Voraussetzungen sinkt der Betrag um ein Zwölftel.
4.260 €
Ändern sich Kindergeld und Unterhaltsvorschuss?
Nein. Das Kindergeld bekommt weiter die Person, die das Kind in ihren Haushalt aufgenommen hat (§ 64 EStG). Der Unterhaltsvorschuss läuft weiter, wenn du unverheiratet mit einem neuen Partner zusammenlebst. Er endet erst mit einer Heirat (§ 1 UVG).
Was ändert sich bei Grundsicherung und Wohngeld?
Hier zählt der neue Partner mit. Versorgt ihr Kinder im Haushalt, wird vermutet, dass ihr füreinander einsteht (§ 7 Abs. 3a SGB II). Dann gehört der Partner zur Bedarfsgemeinschaft, und bei einem Kind, das sich nicht selbst versorgen kann, wird auch sein Einkommen berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 SGB II). Beim Wohngeld gilt der Partner ebenfalls als Haushaltsmitglied (§ 5 WoGG).
Was entscheiden wir als Eltern gemeinsam?
Haben die Eltern das Sorgerecht gemeinsam und leben getrennt, brauchen sie für Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung ihr gegenseitiges Einvernehmen. Über Fragen des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil allein, bei dem das Kind lebt (§ 1687 BGB). Zur Personensorge gehört auch, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen (§ 1631 BGB). Zieht das Kind in eine andere Stadt, sprecht deshalb vorher mit dem anderen Elternteil, auch weil der Umgang mit beiden Eltern geschützt ist (§ 1684 BGB).
Der neue Partner wird durch das Zusammenziehen nicht sorgeberechtigt. Das sogenannte kleine Sorgerecht im Alltag hat nur ein Ehegatte des allein sorgeberechtigten Elternteils (§ 1687b BGB).
Was hilft meistens?
- Vereinbart, was gemeinsam ist und was die eigenen Kosten des Kindes sind – Kleidung, Hobbys, Handy.
- Tragt die Wochen mit und ohne Kind in einen gemeinsamen Kalender ein.
- Gebt dem Kind vom ersten Tag an einen eigenen Platz, auch wenn er klein ist.
- Sprecht über die Hausarbeit, bevor sie zur Gewohnheit wird.
Häufige Fragen
- Verliere ich den Unterhaltsvorschuss, wenn mein Partner einzieht?
- Nein. Er läuft weiter, solange ihr nicht heiratet (§ 1 UVG).
- Muss mein Partner für mein Kind Unterhalt zahlen?
- Nein. Unterhaltspflichtig sind die Eltern. In der Grundsicherung nach dem SGB II wird das Einkommen des Partners für das Kind aber mitgerechnet.
Quellen
- § 1601 BGB – Unterhaltsverpflichtete – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 24b Einkommensteuergesetz – Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 64 Einkommensteuergesetz – Zusammentreffen mehrerer Ansprüche (Kindergeld) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 1 Unterhaltsvorschussgesetz – Berechtigte – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Unterhaltsvorschuss – Familienportal des Bundes (BMBFSFJ)
- § 7 SGB II – Leistungsberechtigte (Bedarfsgemeinschaft) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 9 SGB II – Hilfebedürftigkeit – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 5 Wohngeldgesetz – Haushaltsmitglieder – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 1687 BGB – Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 1631 BGB – Inhalt und Grenzen der Personensorge – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 1684 BGB – Umgang des Kindes mit den Eltern – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 1687b BGB – Sorgerechtliche Befugnisse des Ehegatten – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de